Entlastungsbetrag Auszahlung – Progresso e. V. Draft


Ratgeber Pflege

Kann man sich den Entlastungsbetrag auszahlen lassen? Fakten & Lösungen 2025

Von Progresso e. V.

Es ist der häufigste Seufzer, den wir in unseren Beratungsgesprächen in Berlin-Mitte hören: „Warum landet das Geld nicht auf meinem Konto?“ Sie sehen den Bescheid der Pflegekasse, lesen von 131 Euro monatlich (unser aktueller Abrechnungssatz für Entlastungsleistungen), und trotzdem herrscht Ebbe auf dem Girokonto.

Viele Pflegebedürftige und Angehörige gehen fälschlicherweise davon aus, dass der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) genau wie das Pflegegeld funktioniert – also als monatliche Finanzspritze zur freien Verfügung. Die Enttäuschung ist dann groß, wenn die Kasse die Auszahlung verweigert.

Aber keine Sorge: Das Geld ist nicht weg. Es wartet nur darauf, richtig abgerufen zu werden. Als Progresso e. V. zeigen wir Ihnen heute, warum eine Barauszahlung rechtlich unmöglich ist, aber wie Sie die 131 Euro dennoch so bequem nutzen können, als hätten Sie das Geld bar in der Hand – ganz ohne Papierkrieg, direkt hier in Berlin.

Ältere Person prüft Pflege-Dokumente und Rechnungen

Symbolbild: Der Pflegebescheid wirft oft Fragen zur Auszahlung auf.

Die kurze Antwort: Gibt es die 131€ bar auf die Hand?

Um es kurz und schmerzlos zu machen: Nein. Der Entlastungsbetrag ist gesetzlich strikt als sogenannte Zweckgebundene Sachleistung definiert.

Das bedeutet, die Pflegekasse zahlt nur dann, wenn tatsächlich eine Leistung erbracht wurde – etwa durch einen zertifizierten Dienstleister wie uns. Eine Überweisung auf Ihr Privatkonto „einfach so“ ist im Gesetz nicht vorgesehen. Doch dieses System hat einen entscheidenden Vorteil für Sie: Es garantiert Qualität und Sicherheit.

Vorsicht Verwechslung: Pflegegeld vs. Entlastungsbetrag

Euro Geldscheine in der Hand

Das Pflegegeld

  • Zur freien Verfügung (Bargeld)
  • ✅ Wird direkt auf Ihr Konto überwiesen
  • ✅ Als Anerkennung für pflegende Angehörige
  • ❌ Geringere Beträge bei niedrigen Pflegegraden

Pflegekraft hilft Seniorin im Alltag

Der Entlastungsbetrag

  • Zweckgebunden (Dienstleistung)
  • ✅ 131€ Budget pro Monat (bei Progresso e. V.)
  • ✅ Nicht pfändbar, da Sachleistung
  • ❌ Keine direkte Barauszahlung möglich

Der mühsame Weg: Vorkasse und Rückerstattung

Theoretisch könnten Sie einen Dienstleister beauftragen, die Rechnung privat bezahlen und diese dann bei der Pflegekasse einreichen. Das nennt man Kostenerstattungsprinzip.

Warum wir davon abraten: Sie müssen hunderte Euro vorstrecken. Sie müssen Rechnungen kopieren, Briefmarken kaufen und oft wochenlang auf die Rückerstattung warten. Es ist bürokratischer Stress, den Sie nicht brauchen.

Der Progresso-Weg: Abtretungserklärung statt Papierkram

Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Bei Progresso e. V. nutzen wir die Möglichkeit der Abtretungserklärung.

Das Prinzip ist simpel: Sie unterschreiben uns einmalig ein Formular. Damit erlauben Sie uns, die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.

  • Sie zahlen 0€ Vorkasse.
  • Wir kommunizieren direkt mit der Kasse über unsere IK-Nummer 461141400.
  • Sie erhalten die volle Leistung im Wert von 131€ monatlich, ohne jemals eine Rechnung an die Kasse schicken zu müssen.

Das fühlt sich am Ende fast so an wie eine Barauszahlung – nur dass Sie statt Geldscheinen wertvolle Zeit und Unterstützung erhalten.

Häufige Fragen zur Auszahlung (FAQ)

Kann ich mir den Betrag auszahlen lassen, wenn ich ihn nicht nutze?

Nein, leider nicht. Ungenutzte Beträge verfallen aber nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Eine Barauszahlung ist jedoch auch dann ausgeschlossen.
Kann ich Nachbarn als Hilfe bezahlen?

Das kommt auf das Bundesland an. In Berlin ist dies als „Nachbarschaftshilfe“ nur möglich, wenn die Person einen Pflegekurs absolviert hat und offiziell registriert ist. Es ist oft einfacher, einen anerkannten Dienstleister wie Progresso zu nutzen.
Zählt der Entlastungsbetrag als Einkommen?

Nein. Da es sich um eine steuerfreie Sachleistung der Pflegekasse handelt, müssen Sie diese nicht als Einkommen in der Steuererklärung angeben.
Was passiert mit dem Betrag bei einem Todesfall?

Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag erlischt leider mit dem Todestag. Er kann nicht an Erben ausgezahlt werden.
Wie hoch ist der Betrag bei Pflegegrad 1?

Der Betrag ist für alle Pflegegrade (1 bis 5) gleich: Es stehen Ihnen gesetzlich 125 Euro zu. Bei Progresso e. V. erhalten Sie Leistungen im Gegenwert von aktuell 131 Euro (abhängig von unseren Vergütungsvereinbarungen).

Nutzen Sie Ihr Budget von 131€ jetzt!

Lassen Sie Ihr Budget nicht verfallen. Wir kümmern uns um den Antrag und die direkte Abrechnung.

Progresso e. V.


Jetzt anrufen: 030/40365623

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