Kann man sich den Entlastungsbetrag auszahlen lassen? Fakten & Lösungen 2025
Von Progresso e. V.
Es ist der häufigste Seufzer, den wir in unseren Beratungsgesprächen in Berlin-Mitte hören: „Warum landet das Geld nicht auf meinem Konto?“ Sie sehen den Bescheid der Pflegekasse, lesen von 131 Euro monatlich (unser aktueller Abrechnungssatz für Entlastungsleistungen), und trotzdem herrscht Ebbe auf dem Girokonto.
Viele Pflegebedürftige und Angehörige gehen fälschlicherweise davon aus, dass der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) genau wie das Pflegegeld funktioniert – also als monatliche Finanzspritze zur freien Verfügung. Die Enttäuschung ist dann groß, wenn die Kasse die Auszahlung verweigert.
Aber keine Sorge: Das Geld ist nicht weg. Es wartet nur darauf, richtig abgerufen zu werden. Als Progresso e. V. zeigen wir Ihnen heute, warum eine Barauszahlung rechtlich unmöglich ist, aber wie Sie die 131 Euro dennoch so bequem nutzen können, als hätten Sie das Geld bar in der Hand – ganz ohne Papierkrieg, direkt hier in Berlin.
Symbolbild: Der Pflegebescheid wirft oft Fragen zur Auszahlung auf.
Die kurze Antwort: Gibt es die 131€ bar auf die Hand?
Um es kurz und schmerzlos zu machen: Nein. Der Entlastungsbetrag ist gesetzlich strikt als sogenannte Zweckgebundene Sachleistung definiert.
Das bedeutet, die Pflegekasse zahlt nur dann, wenn tatsächlich eine Leistung erbracht wurde – etwa durch einen zertifizierten Dienstleister wie uns. Eine Überweisung auf Ihr Privatkonto „einfach so“ ist im Gesetz nicht vorgesehen. Doch dieses System hat einen entscheidenden Vorteil für Sie: Es garantiert Qualität und Sicherheit.
Vorsicht Verwechslung: Pflegegeld vs. Entlastungsbetrag
Das Pflegegeld
- ✅ Zur freien Verfügung (Bargeld)
- ✅ Wird direkt auf Ihr Konto überwiesen
- ✅ Als Anerkennung für pflegende Angehörige
- ❌ Geringere Beträge bei niedrigen Pflegegraden
Der Entlastungsbetrag
- ✅ Zweckgebunden (Dienstleistung)
- ✅ 131€ Budget pro Monat (bei Progresso e. V.)
- ✅ Nicht pfändbar, da Sachleistung
- ❌ Keine direkte Barauszahlung möglich
Der mühsame Weg: Vorkasse und Rückerstattung
Theoretisch könnten Sie einen Dienstleister beauftragen, die Rechnung privat bezahlen und diese dann bei der Pflegekasse einreichen. Das nennt man Kostenerstattungsprinzip.
Der Progresso-Weg: Abtretungserklärung statt Papierkram
Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Bei Progresso e. V. nutzen wir die Möglichkeit der Abtretungserklärung.
Das Prinzip ist simpel: Sie unterschreiben uns einmalig ein Formular. Damit erlauben Sie uns, die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.
- Sie zahlen 0€ Vorkasse.
- Wir kommunizieren direkt mit der Kasse über unsere IK-Nummer 461141400.
- Sie erhalten die volle Leistung im Wert von 131€ monatlich, ohne jemals eine Rechnung an die Kasse schicken zu müssen.
Das fühlt sich am Ende fast so an wie eine Barauszahlung – nur dass Sie statt Geldscheinen wertvolle Zeit und Unterstützung erhalten.
Häufige Fragen zur Auszahlung (FAQ)
Kann ich mir den Betrag auszahlen lassen, wenn ich ihn nicht nutze?
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Kann ich Nachbarn als Hilfe bezahlen?
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Zählt der Entlastungsbetrag als Einkommen?
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Was passiert mit dem Betrag bei einem Todesfall?
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Wie hoch ist der Betrag bei Pflegegrad 1?
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