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8 Min. Lesezeit
Berlin

Entlastungsbetrag in Berlin nutzen:
Der Praxis-Guide für Ihre 131€

Es klingt fast zu gut: 1.572 Euro pro Jahr stehen jedem Pflegebedürftigen zusätzlich zur Verfügung. Doch in Berlin scheitert die Auszahlung oft an einer Frage: „Wo finde ich jemanden, den die Pflegekasse auch wirklich bezahlt?“

Lassen Sie Ihr Budget nicht verfallen!

Wir helfen Ihnen, die passenden Anbieter in Berlin zu finden.

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    💰 Was ist der Entlastungsbetrag?

    Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist ein monatlicher Zuschuss von 131 Euro. Anders als das Pflegegeld ist dieser Betrag zweckgebunden. Das heißt: Sie bekommen das Geld nicht einfach überwiesen, sondern müssen Rechnungen einreichen oder Leistungen abtreten.

    Pflegegrad 1-5

    Haben Anspruch

    Ansparbar

    Bis 30.06. des Folgejahres

    Budget-Rechner


    Verfügbares Anspar-Budget (ca.):

    0,00 €

    *Hinweis: Bitte genauen Stand immer bei der Pflegekasse erfragen.

    Wofür darf ich das Geld nutzen?

    In Berlin ist die Definition streng geregelt. Sie dürfen das Geld nicht für medizinische Pflege nutzen, sondern für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“.

    Kategorie Konkretes Beispiel Berlin
    Haushalt Reinigung der Wohnung, Fenster putzen, Wäsche waschen.
    Alltag Einkaufen gehen, Begleitung zum Arzt oder Friedhof.
    Betreuung Demenzgruppen, Singen, Basteln, Gedächtnistraining.
    Nachbarn Anerkannte Einzelpersonen aus dem Umfeld (siehe unten).

    🔍 Anbieter finden & Warnung

    Achtung: „Schwarze Schafe“
    Viele Reinigungsfirmen werben mit „Pflegekassen-Abrechnung“, besitzen aber keine Zulassung. Fragen Sie immer nach der IK-Nummer oder der Anerkennung nach § 45a SGB XI.

    Der offizielle Weg: Die Datenbank

    Das Land Berlin betreibt eine offizielle Suchmaschine.

    1. Besuchen Sie das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung.
    2. Filtern Sie nach Ihrem Bezirk (z.B. „Pankow“).
    3. Wählen Sie unter „Angebotsart“ den Punkt „Angebote zur Unterstützung im Alltag“.

    🤝 Spezialfall: Nachbarn bezahlen

    Finden Sie keinen professionellen Dienst? Berlin erlaubt es, Nachbarn oder Freunde für die Hilfe zu bezahlen. Dafür müssen aber Hürden genommen werden.

    • Keine Verwandtschaft: Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.
    • Kurse besuchen: Der Helfer muss einen Pflegekurs (oft kostenlos bei der Kasse) nachweisen.
    • Registrierung: Anmeldung bei der Pflegekasse UND oft Registrierung über einen Träger.

    📄 Wie komme ich an das Geld?

    Standard

    A. Kostenerstattung

    Vorkasse nötig

    1. Rechnung erhalten.
    2. Selbst überweisen.
    3. Einreichen.
    4. Geld zurückerhalten.

    Empfohlen

    B. Abtretungserklärung

    Keine Vorkasse

    1. Formular unterschreiben.
    2. Dienstleister rechnet ab.
    3. Kein Geld vorstrecken.

    💡 Häufige Fragen

    Kann ich mir die 131 Euro auszahlen lassen?

    Nein, eine pauschale Auszahlung zur freien Verfügung (wie beim Pflegegeld) ist beim Entlastungsbetrag gesetzlich ausgeschlossen. Es gilt das Prinzip der Kostenerstattung gegen Belege.

    Was passiert, wenn ich im Januar keine Kosten hatte?

    Das Geld sammelt sich an. Wenn Sie im Januar nichts ausgeben, haben Sie im Februar 262 Euro (2 x 131€) zur Verfügung. Dies summiert sich bis zum Jahresende und kann bis zum 30.06. des Folgejahres mitgenommen werden.

    Gilt das auch für Pflegegrad 1?

    Ja! Gerade für Pflegegrad 1 ist dies die wichtigste Leistung, da hier noch kein Pflegegeld gezahlt wird. Sie haben vollen Anspruch auf die 131€.

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    Nicht warten – handeln Sie jetzt!

    Lassen Sie sich nicht von komplizierten Formularen von Ihrem Recht abhalten.

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