Entlastungsbetrag Fristen – Progresso e. V. Draft


Ratgeber Pflege

Verfällt mein Entlastungsbetrag? Fristen & Rettungsanker 2025/2026

Von Ihrem SEO-Strategen für Progresso e. V.

Der Dezember rückt näher, und bei vielen unserer Klienten in Berlin schrillen die Alarmglocken: „Was passiert mit meinem ungenutzten Budget?“ Sie haben fleißig gespart oder den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) einfach vergessen. Nun droht der Jahreswechsel.

Die Angst ist verständlich: In der Bürokratie bedeutet ein „Neues Jahr“ oft „Alles auf Null“. Doch beim Entlastungsbetrag gibt es eine wichtige Ausnahme, die bares Geld wert ist. Wenn Sie jetzt handeln, können Sie hunderte Euro „retten“ und ins neue Jahr mitnehmen.

Als Progresso e. V. erklären wir Ihnen heute die entscheidenden Fristen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die berüchtigte „30. Juni-Falle“ umgehen und warum ein Anspar-Guthaben bei uns sicherer ist als Bargeld unter der Matratze.


Kalender mit markiertem Datum und Uhr

Die Uhr tickt: Kennen Sie die Fristen Ihrer Pflegekasse?

Die gute Nachricht: Der 31. Dezember ist nicht das Ende

Anders als bei vielen Urlaubsansprüchen verfällt der Entlastungsbetrag nicht schlagartig mit dem Silvesterfeuerwerk.

Das Gesetz sieht eine großzügige Übertragungsregelung vor: Nicht genutzte Beträge aus dem aktuellen Kalenderjahr (2025) werden automatisch in das erste Halbjahr des Folgejahres (2026) übertragen. Sie haben also Zeit. Aber Vorsicht: Diese Frist ist absolut.

Achtung: Die „30. Juni-Falle“

Der Stichtag: 30.06.2026

Das ist das Datum, das Sie sich rot im Kalender markieren müssen. Alle Beträge aus 2025, die Sie bis zu diesem Tag nicht genutzt haben, verfallen ersatzlos. Es gibt keine Verlängerung und keine Auszahlung.

Budget nutzen: Selbstzahler vs. Progresso

Leeres Sparschwein

Option A: Abwarten

  • Risiko: Fristen werden im Alltag vergessen
  • Verlust: Bis zu 1.572€ verfallen am 30.06.
  • Stress: Hektische Suche nach Quittungen im Juni

EMPFOHLEN

Händeschütteln Betreuung

Option B: Progresso-Konto

  • Sicherheit: Wir überwachen Ihre Fristen
  • Ansparen: Budget gezielt für Großputz sammeln
  • Komfort: Automatische Abrechnung vor Verfall

Wie Sie angesparte Summen clever einsetzen

Vielleicht brauchen Sie monatlich gar keine Hilfe. Das ist okay! Viele unserer Klienten nutzen das „Anspar-Modell“. Sie lassen die 131€ monatlich auflaufen.

Nach 6 Monaten haben Sie so 786€ Budget angesammelt. Das ist ideal für größere Aktionen, die man nicht jeden Tag braucht:

  • Ein umfassender Frühjahrsputz (Fenster, Gardinen, Teppiche).
  • Intensive Begleitung zu einer Reha oder Arzt-Serie.
  • Hilfe beim Aussortieren oder Umräumen der Wohnung.

Wichtig ist nur: Sie müssen bei uns registriert sein, damit wir das Budget rechtzeitig abrufen können.

Häufige Fragen zu Fristen (FAQ)

Kann ich mir das angesparte Geld am 30. Juni auszahlen lassen?

Nein. Auch angesparte Beträge bleiben eine zweckgebundene Sachleistung. Wenn Sie sie nicht für Dienstleistungen nutzen, fließen sie zurück in den Topf der Pflegeversicherung.
Verfällt das Budget auch bei Krankenhausaufenthalt?

Der Anspruch ruht ab der 4. Woche im Krankenhaus, aber das bereits angesparte Budget auf Ihrem „Konto“ bei der Pflegekasse bleibt bis zum regulären Verfallsdatum (30.06.) erhalten.
Was passiert bei einem Wechsel der Pflegekasse?

Ihr angespartes Guthaben zieht mit um! Sie benötigen von der alten Kasse eine Bestätigung über die nicht verbrauchten Leistungen und reichen diese bei der neuen Kasse ein.
Ich habe erst im November Pflegegrad 1 bekommen. Und nun?

Sie haben Glück! Auch wenn Sie den Pflegegrad erst kurz haben, können Sie die vollen Beträge für November und Dezember (2x 125€/131€) bis zum 30.06. des nächsten Jahres nutzen.

Budget retten bevor es verfällt!

Wir prüfen kostenlos, wie viel Guthaben Ihnen noch zusteht. Rufen Sie uns an.

Progresso e. V.


Fristen-Check: 030/40365623

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