Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Warum 80% der Berechtigten auf 480€ Zuschuss pro Jahr verzichten
Die Pflege zu Hause ist eine finanzielle und emotionale Herausforderung. Doch während viele über das Pflegegeld Bescheid wissen, ist ein anderer Paragraph des Sozialgesetzbuches (§ 40 SGB XI) oft unbekannt.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Jedem Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), der zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut wird, stehen monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro zu.
Was gehört eigentlich in die "40 Euro Box"?
Der Gesetzgeber hat im Hilfsmittelverzeichnis genau definiert, welche Produkte erstattungsfähig sind. Diese Produkte dienen dazu, die Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten.
- Saugfähige Bettschutzunterlagen (Einmalgebrauch oder waschbar)
- Einmalhandschuhe (Wahlweise Vinyl oder Nitril, latexfrei)
- Händedesinfektionsmittel & Flächendesinfektion
- Mundschutz (Medizinische Masken / FFP2)
- Schutzschürzen (Wiederverwendbar oder Einweg)
- Fingerlinge
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Kasse?
Hier liegt der größte Vorteil für Pflegende Angehörige: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Statt Quittungen zu sammeln, nutzen Sie einen zugelassenen Leistungserbringer. Dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten das Paket monatlich per Post, ohne dass Sie eine Rechnung sehen. Es erfolgt eine automatische Zuzahlungsbefreiung für diese Produkte.
Unser kostenloser Service: Das "Rundum-Sorglos-Paket" per E-Mail
Wir wissen, wie anstrengend der Behörden-Dschungel ist. Deshalb haben wir den Prozess für Sie maximal vereinfacht.
Wenn Sie rechts das Formular anfordern, erhalten Sie:
Ein digitales Start-Paket direkt in Ihr Postfach:
- Direkten Ansprechpartner: Antworten auf Rückfragen zur Kasse.
Dieser Service ist vom Verein Progresso e.V. finanziert und für Sie zu 100% kostenlos.