Ratgeber » Häusliche Pflege » Finanzielle Zuschüsse (Stand: Lade...)

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Warum 80% der Berechtigten auf 480€ Zuschuss pro Jahr verzichten

Die Pflege zu Hause ist eine finanzielle und emotionale Herausforderung. Doch während viele über das Pflegegeld Bescheid wissen, ist ein anderer Paragraph des Sozialgesetzbuches (§ 40 SGB XI) oft unbekannt.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Jedem Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), der zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut wird, stehen monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro zu.

Der Irrtum: Viele glauben, sie müssten für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder aufsaugende Bettschutzunterlagen selbst aufkommen oder komplizierte Anträge bei der Kasse stellen.

Was gehört eigentlich in die "40 Euro Box"?

Der Gesetzgeber hat im Hilfsmittelverzeichnis genau definiert, welche Produkte erstattungsfähig sind. Diese Produkte dienen dazu, die Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Kasse?

Hier liegt der größte Vorteil für Pflegende Angehörige: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Statt Quittungen zu sammeln, nutzen Sie einen zugelassenen Leistungserbringer. Dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten das Paket monatlich per Post, ohne dass Sie eine Rechnung sehen. Es erfolgt eine automatische Zuzahlungsbefreiung für diese Produkte.

Unser kostenloser Service: Das "Rundum-Sorglos-Paket" per E-Mail

Wir wissen, wie anstrengend der Behörden-Dschungel ist. Deshalb haben wir den Prozess für Sie maximal vereinfacht.

Wenn Sie rechts das Formular anfordern, erhalten Sie:

Ein digitales Start-Paket direkt in Ihr Postfach:

  • Direkten Ansprechpartner: Antworten auf Rückfragen zur Kasse.

Dieser Service ist vom Verein Progresso e.V. finanziert und für Sie zu 100% kostenlos.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt der Anspruch auch bei Pflegegrad 1? +
Ja. Anders als beim Pflegegeld (erst ab Grad 2) haben Sie bereits ab Pflegegrad 1 vollen Anspruch auf die Sachleistungen für Pflegehilfsmittel in Höhe von 40€ monatlich.
Muss ich einen Antrag bei meiner Kasse stellen? +
Nein, nicht persönlich. Unser Service beinhaltet das vorausgefüllte Antragsformular. Wir übermitteln dies an den Versorger, der die Genehmigung bei Ihrer Kasse einholt.
Gibt es eine Vertragsbindung? +
Nein. Die Lieferung der Leistungen ist jederzeit kündbar oder pausierbar. Es gibt keine versteckten Kosten oder Abos.