131€ geschenkt?
So sichern Sie sich den Entlastungsbetrag der Pflegekasse – Ohne Bürokratie-Frust.
Die Pflege eines Angehörigen ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben. Wir helfen Ihnen, Ihre zustehende Unterstützung sofort zu aktivieren.
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💰 Ihr monatliches Entlastungs-Budget
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene, aber äußerst wertvolle Leistung der Pflegeversicherung. Er steht **jedem mit einem offiziellen Pflegegrad (von 1 bis 5) zu.**
131 €
pro Monat
1.572 €
jährlich zusätzlich
Ohne Antrag
bei bestehendem Pflegegrad
✅ Sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten
| Zweck der Leistung | Konkretes Beispiel für die Entlastung |
|---|---|
| Betreuungsangebote | Gemeinsame Spaziergänge, Gedächtnistraining, Vorlesegruppen. |
| Haushaltsnahe Dienste | Reinigung der Wohnung, Kochen, Wäsche waschen, Einkaufen. |
| Tages- und Nachtpflege | Stundenweise Entlastung der Hauptpflegeperson durch professionelle Einrichtungen. |
| Alltagsbegleitung | Begleitung zum Arzt, zu Behörden oder auf den Friedhof. |
Achtung: Sie können diese Leistungen nur bei **zertifizierten Anbietern** in Anspruch nehmen. Hier liegt die größte Bürokratie-Hürde.
🚨 Der Haken: Die Komplexität
Die größte Hürde ist nicht der Anspruch, sondern der Weg zum Geld. Fehler bei der Abrechnung oder die falsche Wahl des Anbieters führen oft dazu, dass diese wertvollen 131 Euro **ungenutzt verfallen**.
-
- Vorausleistung:
Sie müssen in der Regel in Vorleistung treten.
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- Zertifizierung:
Sie müssen sicherstellen, dass der Dienstleister von der Pflegekasse anerkannt ist.
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- Bürokratie:
Sie müssen die Rechnungen korrekt einreichen und auf die Erstattung warten.
Progresso e.V. – Ihr Schlüssel zur Entlastung
Wir bauen die Bürokratie zwischen Ihnen und der Pflegekasse ab, damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können: **die Fürsorge.**
- Kostenlose Prüfung: Wir checken Ihren aktuellen Pflegegrad und bestätigen Ihren vollen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
- Vermittlung: Wir helfen Ihnen, die zertifizierten und besten Dienste in Ihrer Region zu finden, die perfekt zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen.
- Der komplette Abrechnungsservice: Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen keine Rechnungen mehr vorstrecken oder sich mit komplizierten Ablehnungsbescheiden herumschlagen.
Unser Ziel: Der Entlastungsbetrag soll pünktlich und ohne Aufwand bei Ihnen ankommen.
💡 Tipps & Tricks zur Entlastung
Tipp 1: So können Sie den Betrag „ansparen“
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Nicht genutztes Geld aus einem Kalenderjahr geht nicht sofort verloren! Sie haben die Möglichkeit, den Betrag bis zum 30. Juni des Folgejahres anzusparen und nachträglich abzurechnen. Das bedeutet: Wenn Sie in diesem Jahr nur 500 Euro genutzt haben, stehen Ihnen die restlichen 1.072 Euro bis Mitte nächsten Jahres zur Verfügung. Das ist perfekt für größere Anschaffungen oder intensivere Betreuung in den Sommermonaten.
Tipp 2: Der Pflegegrad 1 macht den Unterschied
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Der Entlastungsbetrag steht bereits Inhabern des Pflegegrades 1 zu. Viele Pflegebedürftige zögern mit der Antragstellung, obwohl sie Anspruch hätten. Lassen Sie sich nicht entmutigen! Schon der niedrigste Grad sichert Ihnen 131€ Entlastung – der ideale Einstieg, um sich mit dem System vertraut zu machen.
Tipp 3: Abrechnung als Abtretungserklärung
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Um die Vorleistung zu vermeiden, können Sie mit Ihrem zertifizierten Dienstleister eine Abtretungserklärung vereinbaren. Dabei rechnet der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab, und Sie zahlen nur noch den Differenzbetrag. **Genau diesen Service organisieren wir von Progresso e.V. für Sie, um jeglichen Stress zu vermeiden.**
Nicht warten – handeln Sie jetzt!
Lassen Sie sich nicht von komplizierten Formularen von Ihrem Recht abhalten. Fordern Sie Ihre kostenlose Sofort-Analyse an!