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Haushaltshilfe über die Pflegekasse: Ihr Anspruch bei Pflegegrad 1 bis 5

Viele Senioren wissen nicht, dass ihnen für die Reinigung der Wohnung, das Fensterputzen oder die Wäschepflege ein monatliches Budget zusteht. Wir erklären, wie Sie die Haushaltshilfe über die Pflegekasse abrechnen und welche Anbieter in Frage kommen.

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Haben Sie Anspruch auf 131 € monatlich?

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Pflegegrad 1 Haushaltshilfe Anspruch: Was steht mir zu?

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt aktuell 131 Euro pro Monat.

Anders als das Pflegegeld (welches erst ab Grad 2 ausgezahlt wird), ist dieser Betrag speziell für haushaltsnahe Dienstleistungen gedacht. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, aber die Haushaltshilfe über die Pflegekasse abrechnen ist unkompliziert.

Entlastungsbetrag 131 Euro wofür nutzen?

  • Wohnung reinigen lassen: Staubsaugen, Wischen, Badreinigung.
  • Fensterputzer über Pflegekasse: Auch Glasreinigung ist abgedeckt.
  • Einkaufshilfe: Besorgungen im Supermarkt oder Apotheke.

Haushaltshilfe Pflegegrad 2: Wie viele Stunden sind möglich?

Die Anzahl der Stunden hängt vom Stundensatz des Anbieters ab. Da die Abrechnung nur mit zugelassenen Dienstleistern möglich ist, liegen die Preise oft zwischen 30 € und 40 € pro Stunde.

Stundensatz Anbieter Stunden pro Monat (bei 131€) Stunden pro Jahr (bei 1.572€)
30,00 €ca. 4,3 Stundenca. 52 Stunden
35,00 €ca. 3,7 Stundenca. 45 Stunden
40,00 €ca. 3,2 Stundenca. 39 Stunden

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe für Senioren

Kann ich meine private Putzfrau über die Pflegekasse abrechnen?
Nein, nur nach Landesrecht zugelassene Dienstleister können direkt mit der Kasse abrechnen. Wir helfen Ihnen, diese Anbieter zu finden.
Gibt es eine Zuzahlung für die Haushaltshilfe?
Nein, solange Sie im Rahmen des Budgets von 131 € bleiben, fallen für Sie keine Kosten an.

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