ℹ️ Gemeinnützige Initiative: Kostenloser Ratgeber & Antragshilfe für pflegende Angehörige.
Progresso e.V. Pflege-Entlastung
📈 Erhöhung 2026: Jetzt 131 € Budget sichern

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131 € monatlich?

Ihr gesetzlicher Anspruch aus § 45b SGB XI droht zu verfallen. Wir helfen Ihnen, die 131 € für Haushaltshilfe & Betreuung abzurufen – ohne Papierkram, direkt mit der Kasse.

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✅ Dauer: 60 Sekunden • 🔒 SSL-Verschlüsselt • 📋 Behördenkonform

Wann stehen Ihnen die 131 € zu?

  • Pflegegrad 1 bis 5: Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie den vollen Anspruch.
  • Häusliche Pflege: Sie wohnen zu Hause, in einer WG oder im Betreuten Wohnen.
  • Bedarf: Sie benötigen Hilfe im Haushalt, beim Einkauf oder Betreuung.
Ergebnis: Treffen diese Punkte zu, haben Sie Anspruch auf 1.572 € pro Jahr.

Haushalt

Putzen & Wäsche

Einkauf

Besorgungen

Begleitung

Zum Arzt

Betreuung

Gespräche

Großer Ratgeber: Entlastungsbetrag 2026

Alles, was Sie über § 45b SGB XI wissen müssen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Er dient dazu, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten. Seit dem 01.01.2026 beträgt dieser Betrag einheitlich 131,00 Euro pro Monat (zuvor 125,00 Euro).

Im Gegensatz zum Pflegegeld ist dieser Betrag zweckgebunden. Das bedeutet: Er wird nicht auf Ihr Konto überwiesen, sondern dient der Kostenerstattung für anerkannte Dienstleister (wie Pflegedienste oder Nachbarschaftshelfer).

💡 Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen gewährt. Er wird nicht verrechnet oder gekürzt.

Verfällt das Geld, wenn ich es nicht nutze?

Nicht sofort. Der Gesetzgeber hat eine großzügige Anspar-Regelung geschaffen:

  • Beträge, die Sie in einem Monat nicht nutzen, werden in den nächsten Monat übertragen.
  • Ungenutzte Beträge aus dem Vorjahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2025 Ihren Betrag nicht genutzt haben, stehen Ihnen bis zum 30.06.2026 noch bis zu 1.500 € zusätzlich zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, dieses "versteckte Guthaben" bei der Kasse abzurufen.

Unsere Mission

Warum Progresso e.V. hilft

Wir sind ein eingetragener Verein mit dem Ziel, Transparenz in den Pflegedschungel zu bringen. Viele Senioren verzichten auf Leistungen, weil die Anträge zu kompliziert sind. Wir übernehmen diese Bürokratie für Sie – finanziert durch Kooperationen mit geprüften Leistungserbringern, damit der Service für Sie kostenlos bleibt.

Sichern Sie sich jetzt Ihr Budget

Fordern Sie einen kostenlosen Rückruf an. Wir prüfen unverbindlich, welche Hilfskräfte in Ihrer Region verfügbar sind.

  • Keine Wartezeit in der Hotline
  • Sofortige Prüfung der Verfügbarkeit
  • Unverbindlich & Datenschutzkonform

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Kontaktaufnahme durch Progresso e.V. zu. Ihre Daten sind sicher.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich in Vorkasse gehen?
Nein. Wenn Sie einen von der Pflegekasse zugelassenen Dienstleister (wie unsere Partner) beauftragen, kann dieser über eine Abtretungserklärung direkt mit der Kasse abrechnen. Sie erhalten keine Rechnung, solange Sie im Budget von 131 € bleiben.
Kann ich meine Nachbarin bezahlen?
Das ist in einigen Bundesländern im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" möglich, aber bürokratisch aufwendig (Registrierungspflicht, Pflegekurs). Einfacher und sicherer ist die Nutzung eines zugelassenen Dienstleisters, da hier Qualität und Abrechnung gesichert sind.