Ihr gesetzlicher Anspruch aus § 45b SGB XI droht zu verfallen. Wir helfen Ihnen, die 131 € für Haushaltshilfe & Betreuung abzurufen – ohne Papierkram, direkt mit der Kasse.
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Alles, was Sie über § 45b SGB XI wissen müssen.
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Er dient dazu, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten. Seit dem 01.01.2026 beträgt dieser Betrag einheitlich 131,00 Euro pro Monat (zuvor 125,00 Euro).
Im Gegensatz zum Pflegegeld ist dieser Betrag zweckgebunden. Das bedeutet: Er wird nicht auf Ihr Konto überwiesen, sondern dient der Kostenerstattung für anerkannte Dienstleister (wie Pflegedienste oder Nachbarschaftshelfer).
Nicht sofort. Der Gesetzgeber hat eine großzügige Anspar-Regelung geschaffen:
Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2025 Ihren Betrag nicht genutzt haben, stehen Ihnen bis zum 30.06.2026 noch bis zu 1.500 € zusätzlich zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, dieses "versteckte Guthaben" bei der Kasse abzurufen.
Wir sind ein eingetragener Verein mit dem Ziel, Transparenz in den Pflegedschungel zu bringen. Viele Senioren verzichten auf Leistungen, weil die Anträge zu kompliziert sind. Wir übernehmen diese Bürokratie für Sie – finanziert durch Kooperationen mit geprüften Leistungserbringern, damit der Service für Sie kostenlos bleibt.
Fordern Sie einen kostenlosen Rückruf an. Wir prüfen unverbindlich, welche Hilfskräfte in Ihrer Region verfügbar sind.
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns.